ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Sportux SkiSuitRental GmbH, (im Folgenden „SkiSuitRental“ / wir / uns / unser genannt) und seinen Kunden (hier auch Besteller oder Mieter genannt) in der bei der Bestellung jeweils gültigen Fassung. SkiGala ist der Portalname des Webshops der SkiGala und ist markenrechtlich geschützt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur in den Fällen anerkannt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurden. 1.3 Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist der Kunde, der die georderten Produkte oder Leistungen nicht für oder im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bezieht. Ein Unternehmer als Kunde ist dagegen jede juristische oder natürliche Person oder Personengesellschaft, die eine Geschäftsbeziehung im Rahmen der eigenen selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit eingeht. 1.4 Der Kunde sichert zu, voll geschäftsfähig zu sein. Nicht voll geschäftsfähige Kunden bedürfen der vorherigen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreter. 2 Vertragsschluss 2.1 Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt selbst kein rechtlich bindendes Angebot, sondern die Aufforderung zur Bestellung, d.h. Abgabe eines Angebotes durch den Kunden, dar. 2.2 Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten Online-Bestellformulares stellt entsprechend ein Angebot des Kunden an SkiGala zum Abschluss eines Mietvertrages dar. 2.3 Die nach aufgegebener Bestellung im Shop von uns übersendete Bestellbestätigung (e-Mail) stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang des Angebots des Kunden. 2.4 Zustande kommt ein Vertrag erst mit der Versendung der Ware und der Auftragsbestätigung (e-Mail) durch uns. 2.5 Sollte das Angebot des Kunden aufgrund z.B. der Warenverfügbarkeit nicht angenommen werden können, werden wir dies dem Kunden mitteilen; diese Mitteilung stellt kein Angebot durch SkiGala dar. 2.6 Der Kunde ist an sein durch die Übermittlung abgegebenes Angebot gebunden. 3 Eigentumsvorbehalt 3.1 Bestellungen werden nach vollständiger Bezahlung versendet. 3.2 Mietsachen werden nur für den Mietzeitraum überlassen und befinden sich im Eigentum von SkiSuitRental. Nach der Nutzung sind sie entsprechend der festgelegten Fristen zurückzugeben. Falls der Kunde die Mietartikel nicht, so wie im Auftrag vereinbart, retourniert, muss der Kunde den vollständigen vom Hersteller empfohlenen Einzelhandelsladenpreis für die nicht retournierte Ware zahlen. 4 Preise und Kaution für Mietsachen 4.1 Gültigkeit haben nur die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgezeichnet sind. Die Preise für Mietsachen beziehen sich auf den ausgewiesenen Mietzeitraum. Mietsachen sind über die Artikelname, Artikelbeschreibung und die entsprechende Kategorisierung auf der Webseite zu identifizieren. 4.2 SkiGala behält sich vor, die im Shop zu einem gegebenen Zeitpunkt ausgezeichneten Preise zu ändern, dies hat aber keine Auswirkungen auf bereits abgegebene Angebote. 4.3 Alle Preise gelten inklusive der Verpackung und Lieferung innerhalb Österreich. Weitere Leistungsbestandteile (z.B. Lieferung außerhalb Österreich, Express-Porto) werden gesondert abgerechnet. 4.4 Alle Preise für Dienstleistungen und Waren sowie Nebenleistungen enthalten die zum Zeitpunkt der Bestellung in Österreich jeweils gültige Umsatzsteuer. 5 Reinigung und Reinigungskosten 5.1 Mietsachen werden nach einer jeweiligen Miete gereinigt. Die anfallenden Reinigungskosten für eine Verschmutzung, die der Miete üblicherweise entspricht (d.h. normale, durch einfache Reinigung entfernbare Verschmutzungen), werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in den jeweiligen Wochenmietpreisen enthalten. 5.2 SkiGala behält sich vor, höhere Kosten, die durch außergewöhnliche, der Nutzung nicht üblichen, Verschmutzung entstehen, dem Besteller / Kunden / Mieter weiterzubelasten. 5.3 Es ist dem Besteller / Kunden / Mieter ausdrücklich untersagt, die entliehenen Anzüge selbst zu reinigen oder einer Reinigung zur Reinigung der Kleidungsstücke zu übergeben. Der Kunde darf keine Änderungen (z.B. Aufkleber oder Knöpfe anbringen, Säume nähen oder Etiketten abschneiden) an den Mietartikel vornehmen. 5.4 Die aus einer Reinigungsleistung, die durch den Besteller / Mieter / Kunden selbst durchgeführt oder durch ihn beauftragte Dritte ausgeführt wurde, entstandenen Schäden sind dem Vermieter, SkiSuitRental, bis zur Höhe des vom Hersteller empfohlenen Einzelhandelsladenpreis der entsprechenden Ware zu erstatten. 6 Lieferung und Warenverfügbarkeit 6.1 Der Kunde wird über nicht lieferbare Waren in Kenntnis gesetzt. 6.2 Die Versendung der Mietartikel erfolgt normalerweise innerhalb von 2 Tagen, außer an Wochenenden und Feiertagen. 6.3 Wir bemühen uns stets, den Versand von Mietsachen und im Rahmen derselben Bestellung georderten Kaufwaren so zeitgerecht vorzubereiten, dass der rechtzeitige Sendungserhalt der Mietsachen sichergestellt ist (i.d.R. mindestens den Tag vor Mietbeginn). 6.4 Die Lieferung wird an die Adresse gesendet, die der Kunde angibt. Diese muss nicht ident mit der tatsächlichen Adresse oder der Verrechnungsadresse sein. 6.5 Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind als voraussichtliche Angaben zu verstehen und sind somit keine verbindlichen bzw. garantierten Informationen. 6.6 Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, da dieser unter der angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen wird oder eine Annahme durch Vertreter nicht organisiert wurde, trägt der Besteller sämtliche Kosten, die daraus entstehen. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. 6.7 Entschädigungsansprüche des Kunden infolge Unmöglichkeit der Zustellung aufgrund fehlerhafter Adressangabe sind ausdrücklich ausgeschlossen. 6.8 SkiGala ist berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn höhere Gewalt (z.B. Aufruhr, Streik, Aussperrung, Krieg, Naturkatastrophen) bei Partnerunternehmen, Lieferanten oder im eigenen Hause ohne eigenes Verschulden zu Betriebsstörungen führen, die eine fristgerechte Lieferung unmöglich machen. 6.9 Sollte darüber hinaus kurzfristig durch SkiGala nicht zu vertretenden Gründen (d.h. z.B. durch nicht kalkulierbare, erhebliche verspätete Rückgabe der Mietsache durch den Vormieter) eine Lieferung der Mietsache nicht möglich sein, wird dem Kunden entweder ein ähnlicher Ersatzmietanzug angeboten oder noch vor Beginn der Mietfrist der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. 7 Stornierung und Mietreservierungen und Buchungen 7.1 Reservierungen / Buchungen, d.h. Bestellungen von Mietsachen, sind für den Kunden verbindlich und kommen mit der verbindlichen Rechnungsstellung zustande. 7.2 Die Stornierung einer Reservierung / Buchung von Mietsachen ist bis zu vier Wochen vor eigentlichem Mietbeginn kostenfrei. 7.3 Im Falle eines Widerrufs nach der Versendung von Mietsachen gibt es keine Geltendmachung. Der Kunde ist dafür verantwortlich die Mietartikel in gutem Zustand und laut der vereinbarten Mietlaufzeit zu retournieren. 8 Rückgabe und Verzug der Mietsachen 8.1 Mietzeiträume sind nach Kundenwunsch definiert. Der Mindestdauer entspricht 4 Tage. Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, die Mietsache rechtzeitig zurück an uns zurückzusenden. 8.2 Mit der geleisteten Versandpauschale ist die Rücksendung bereits bezahlt. Dem Paket liegen die entsprechenden Versandunterlagen, d.h. Versandschein / Freimachung, bereits bei, so dass der Kunde ohne größeren Aufwand die Mietsache zurücksenden kann. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das zu retournierende Paket einem Postamt, einem Kurierdienstleister oder an einem Übergabeort (d.h. Hotel Rezeption), wie durch SkiGala schriftlich angegeben, abgegeben wird. 8.3 Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bereits geleisteter oder geschuldeter Mietkosten. 8.4 Bei verspäteter Übergabe (Verzug), nach Ablauf der jeweiligen Mietzeitraum, an den vorgesehenen Versanddienstleister (maßgebend ist hier der Zeitstempel der Paketerfassung durch Dienstleister), ist SkiGala für jeden Tag über den eigentliche Mietzeitraum hinaus, der anteilige Tagespreis der Mietkosten zu zahlen. Ab dem dritten Tag nach offiziellem Mietende fällt der jeweils gültige Wochenmietpreis an. 8.5 Die aus dem Verzug resultierende Entschädigungszahlung wird auf Höhe vom Hersteller empfohlener Einzelhandelsladenpreis gedeckelt. In diesem Falle geht die Mietsache an den Kunden über, sobald die einhergehenden Forderungen beglichen sind. 9 Haftung und Pflichten des Mieters 9.1 Neben der Pflicht der rechtzeitigen Rückgabe darf der Kunde die Mietsache nur zu privaten Zwecken selbst nutzen oder durch die zugedachte Person nutzen lassen (z.B. Kinder, für die Ware gemietet wird). Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. 9.2 Alle überlassenen Mietsachen sind pfleglich und mit hoher Sorgfalt zu behandeln sowie stets in adäquater Weise vor nicht dem Einsatz gemäßer Verschmutzung, dem Verlust, dem Diebstahl oder auch der Beschädigung zu schützen. Für Schäden, die an der Mietsache entstehen, nicht dem Gebrauch entsprechende Verschmutzung oder Verlust, haftet der Mieter. 9.3 Geringe, leicht zu reparierende Schäden (z.B. abgerissener Knopf) sind ebenso wie normale Verschmutzungen (d.h. solche Verschmutzungen, die durch eine normale Reinigung entfernbar sind) mit dem Mietpreis abgegolten. 9.4 Über die in §10.3 genannten hinausgehenden Schäden (z.B. Schnitte, Risse) und solche, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung entstanden sind, der Verlust, der Diebstahl oder eine dem Mietgebrauch nicht gemäßen, d.h. übermäßige, Verschmutzung sind SkiGala uneingeschränkt zu ersetzen. 9.5 Als unsachgemäße Behandlung gilt auch die Nutzung der Mietsache obwohl eine von der Mietsache unterschiedliche Kleidergröße benötigt würde. Der pauschale Schadensersatz beträgt 100% der Hersteller empfohlener Einzelhandelsladenpreis der Mietsache, soweit nicht ein niedrigerer Schaden nachgewiesen werden kann. 9.6 Im Falle von beschädigten oder gestohlenen Mietartikel, ist der Kunde verpflichtet SkiGala unverzüglich darüber zu informieren. Im Falle von Diebstahl, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich bei dem nächsten Polizeirevier Anzeige zu erstatten. Zusätzlich zur Bekanntgabe aller Fakten des Falles, muss der Kunde jede relevante polizeiliche Dokumentation SkiGala zukommen lassen. 9.7 Die Entschädigungssumme, die durch eine verspätete Retournierung verursacht wird, ist beschränkt auf den vollen Einzelhandelsladenpreis, wie vom Hersteller empfohlen. In einem solchen Fall, übergeht der Besitz der Mietartikel an den Kunden sobald die ausstehende Schuld beglichen ist. 10 Haftung des Vermieters 10.1 SkiGala als Vermieter gewährleistet die Übergabe einer einwandfreien Mietsache, die nach einer vorhergehenden Vermietung einer gründlichen Reinigung unterzogen wurde. Es werden ausdrücklich keine Mietsachen zur Vermietung gebracht, die nach dem Zustand, d.h. Abnutzungsgrad durch Vormieten, nicht mehr für die dafür vorgesehene Nutzung einsetzbar sind. 10.2 Die Mietsachen sind Bekleidungsstücke und Zusatzausrüstungsartikel, die nur für den zugedachten Zweck zu verwenden sind. 10.3 Bis auf die nachgewiesenen Fälle des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit durch den Vermieter, SkiGala, haftet der Vermieter nicht für Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietsachen stehen. 10.4 Da der Vermieter nur solche Mietsachen zur Vermietung gibt, die zur vorgesehen Nutzung geeignet sind, haftet er nicht für Schäden oder Kosten, die sich aus einer Zustandsänderung der Mietsache nach Beginn der Mietdauer ergibt. 10.5 Sollte eine Ersatzlieferung erfolgt sein, deren auslösender Sachverhalt sich später als nicht im Haftungsbereich des Vermieters herausstellt, kann der Vermieter dem Mieter für die angefallen Kosten eine Nachforderung stellen. 10.6 Im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietsache haftet SkiGala nicht für Schäden hinsichtlich der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder von Kunden noch etwaiger Dritter. 10.7 Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflichten), z.B. Bereitstellung der Mietsache, ist die Haftung auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 10.8 Der Haftungshöchstbetrag bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf die Höhe des abgeschlossenen Mietvertrages über die Mietartikel begrenzt. 11 Geographischer Einsatzort der Mietsachen 11.1 Der Einsatz der Mietsachen ist nicht auf einzelne Länder beschränkt. Für den überlassenen Zeitraum ist die Nutzung der Mietsache hinsichtlich des geographischen Einsatzes dem Kunden überlassen, solange er seinen Pflichten bezüglich der fristgerechten Rücksendung der Mietsache nachkommt (siehe auch §9). 11.2 Nach Einsatz der Mietsache hat der Kunde stets sicherzustellen, dass der zur Rücksendung vorgesehene Vertragspartner die im dafür vorgesehenen, ursprünglichen Karton verpackte Mietsache spätestens an nächsten Tag übergeben bekommt, der dem vereinbarten Mietende direkt folgt. 12 Zahlung, Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsverzug 12.1 Der Preis der Mietsachen berechnet sich nach Wunsch des Kunden. Dem Kunden werden keine Randzeiten, die für die Rückgabe bzw. den Versand notwendig sind (siehe auch §8), berechnet. 12.2 Der Kunde kann die bestellte Ware im Rahmen der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zahlen. 12.3 Kauf- und Mietsachen werden nur nach erfolgtem Zahlungseingang versendet. 12.4 Sollte für die Mietsache ein entsprechender Zahlungseingang nicht rechtzeitig erfolgen, sind dennoch 100% des Mietpreises zu zahlen auch wenn damit keine Mietsache zur Versendung gelangt (siehe auch §7). 12.5 SkiGala behält sich vor, neue Kunden oder solche, die Zahlungsrückstände haben, nur gegen sofortige Zahlung zu beliefern. 12.6 Kunden, die sich mit der Zahlung in Verzug befinden, werden Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Der Zinssatz für die Verzugszinsen liegt derzeit bei 15% p.a. 13 Falschlieferung und Versandschäden 13.1 Ist die gelieferte Ware fehlerhaft oder wurden die falschen Waren geliefert, wird eine Ersatzlieferung von SkiGala übernommen. Der Kunde sollte über eine solche Falschlieferung SkiGala umgehend nach Erhalt der Ware, deshalb am Tag der Anreise im Skigebiet, informieren. 13.2 Im Falle von einem beschädigten Paket, ist der Kunde verpflichtet dies SkiGala und der Post oder dem für die Lieferung zuständigen Kurierdiensleister zu melden. 14 Gefahrenübergang 14.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Versand an Unternehmen mit der Übergabe der Sache an die mit dem Transport beauftragte Person oder das mit dem Transport beauftragte Unternehmen über. 14.2 Bei Kunden, die Verbraucher sind geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware selbst über. 14.3 Mit der Auftragserteilung und der Zahlung mit Kreditkarte oder mit Banküberweisung, stimmt der Kunde die AGBs von SkiGala zu und haftet im Falle von einer Verletzung dieser vereinbarten Bedingungen. 16 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen Widerrufsbelehrung: Das Widerrufsrecht gilt für alle Endverbraucher in den Ländern der Europäischen Union. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei der Bestellung von Mietanzügen. Um den Widerruf auszuüben, müssen Sie uns, Sportux SkiSuitRental GmbH, Pfefferminzenweg 4a, 1220 Wien oder info@skisuitrental.com, Tel. +43 676–934 66 90, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 16 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Republik Österreich. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 17 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder auch nur teilweise nicht rechtswirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für etwaige Lücken in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. September 2019